Aktuelles zur Einkommensteuer
Der Bezug von Kurzarbeitergeld z.B. im Zuge der Corona-Krise ist zwar steuerfrei, führt jedoch zur Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, sofern das Kurzarbeitergeld mehr als 410 EUR im Kalenderjahr beträgt. Überlassen Sie die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung Fachleuten. Wir erstellen Ihre Steuererklärung, prüfen den Steuerbescheid und legen gegebenenfalls Rechtsbehelf ein. Fragen Sie auch gerne nach unseren Spezialtarifen für Arbeitnehmer und Rentner. Wir helfen Ihnen gerne!