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Steuerberatung Wernecke Jahresabschluss

Jahresabschluss

Sie bekommen Ihren Jahresabschluss sozusagen als Krönung der Finanzbuchhaltung entweder in Form einer Bilanz oder einer Einnahmenüberschussrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt. Die Führung des Anlagenverzeichnisses ist in dem Jahresabschluss enthalten.

Bei GmbHs erstellen wir noch zusätzlich den Anhang. Seit 2010 erstellen wir getrennte Handels- und Steuerbilanzen, sofern es bei Ihnen erforderlich ist. Wir streben aber weiterhin eine Einheitsbilanz an, damit die Steuerberatungshonorare nicht unnötig erhöht werden. Zusätzlich senden wir den Abschluss elektronisch an das Finanzamt und an den Bundesanzeiger.

Sie erhalten auf Wunsch eine persönliche Abschlussbesprechung, in der steuerliche und betriebswirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten erörtert werden. Es werden auch Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten angesprochen, die Ihnen helfen sollen, Ihr Unternehmen besser zu führen.

Unsere Leistungen auf einem Blick

Selbstverständlich ist für uns die Digitalisierung der Steuerberatungsprozesse. Erfahren Sie mehr ›

Mitgliedschaften und Zertifikate

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