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MI September 2021

Die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet, denen das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt hat. Darin werden u. a. diverse steuerliche Erleichterungen für von den Unwetterereignissen Betroffene geregelt.

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MI August 2021

Nachdem das Bundesfinanzministerium Ende 2020 schon mehr Zeit für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 eingeräumt hat (bis zum 31. August 2021), muss die Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 erst am 31. Oktober 2021 beim Finanzamt eingegangen sein. Drei Monate später als üblich. Bei steuerlicher Vertretung ist sogar eine Verlängerung bis Mai 2022 möglich.

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MI Juli 2021

Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte von vielen mit Spannung erwartet werden.

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MI Juni 2021

Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 01.07.2021 sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden.

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MI Mai 2021

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung zu qualifizieren sind.

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MI April 2021

Bitte beachten Sie, dass der zeitliche Aufschub für die Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) endet. Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder läuft grundsätzlich zum 31.03.2021 aus. Grundsätzlich deshalb, da nach einer erstmaligen Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 die zweite Fristverlängerung zum 31.03.2021 ausläuft.

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MI März 2021

Zur Einkommensteuer gibt es erwartungsgemäß immer viele Fragen. Geht es doch darum, die Besteuerung des Verdienstes gering zu halten. Daher finden Sie auch in dieser Monatsinformation interessante Urteile und Beiträge zur Einkommensteuer.

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Yvonne Wernecke

Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin Fachberaterin für den Heilberufebereich Schwerpunkte: Steuerliche und betriebs­wirtschaftliche Beratung Kontakt: wernecke(at)steuerberatung-wernecke.de

Kathrin Büchel

Diplom-Betriebswirtin (FH), Steuerfachwirtin Schwerpunkte: Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung Kontakt: buechel(at)steuerberatung-wernecke.de

Janine Hoyer

Steuerfachwirtin Schwerpunkte: Jahresabschluss, Überschussermittlung Kontakt: hoyer(at)steuerberatung-wernecke.de

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